Vereinbarung für Freelancer:innen
half-work.com · Freelancer-Verzeichnis · Stand Juni 2026 · Version 2.1
§ 1 Geltungsbereich, Status, Rollendefinition
(1) Diese Vereinbarung regelt das Verhältnis zwischen Finn Malte Hinrichsen, Hamburg („half-work") und Senior-Freelancer:innen, die in das von half-work kuratierte Freelancer-Verzeichnis aufgenommen werden und als Freelancer:in an Werkleistungen mitwirken, die half-work für Auftraggeber erbringt.
(2) Rollendefinition. Die Freelancer:in tritt als Sub-Auftragnehmerin von half-work auf. Sie bringt ihr Fachwissen und ihre KI-Toolstack-Praxis in die jeweilige Werkleistung ein — sei es als Companion-Bot-Projekt (Kuratierung von Domain-Wissen, Formulierung eines Vorgehensmodells, Aufbau und Begleitung eines Companion-Bots), als sonstige KI-/Beratungs-/Engineering-/Designs-Werkleistung oder als laufende Begleitung im Einsatzauftrag konkretisiert. Sie bürgt gegenüber half-work mit ihrem Klarnamen für die fachliche Plausibilität ihrer Beratungs-, Implementierungs- und Audit-Leistung. Außendarstellung im Verzeichnis erfolgt standardmäßig pseudonym; Klarnamen, Foto und CV werden auf Wunsch der Freelancer:in oder im Match-Vorschlag nach Briefing an einzelne Auftraggeber weitergegeben.
(3) Im Außenverhältnis tritt half-work gegenüber dem Auftraggeber als alleiniger Vertragspartner auf (vgl. AGB für Companion-Bot-Projekte § 1 Abs. 4). Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Freelancer:in und Auftraggeber entsteht nicht.
(4) Die Freelancer:in ist selbstständig tätig — keine Arbeitnehmer:in, keine arbeitnehmerähnliche Person. Sie führt die Tätigkeit eigenverantwortlich, frei von Weisungen über Arbeitszeit und -ort, und ist für eigene Sozialversicherung und Steuern selbst verantwortlich.
(5) Die Freelancer:in muss als Unternehmer:in iSv § 14 BGB tätig sein (Gewerbe, Freiberuf, UG/GmbH). Eine Tätigkeit als Privatperson ist ausgeschlossen.
§ 2 Aufnahme ins Netzwerk, Verifizierung
(1) Das Freelancer-Verzeichnis ist kuratiert. half-work wählt Freelancer:innen nach fachlichen Kriterien aus; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Voraussetzung der Aufnahme ist:
- Verifikation der Identität (z. B. via VideoIdent oder Stripe Identity)
- Nachweis der fachlichen Eignung — in der Regel mindestens acht Jahre Domain-Praxis, Track-Record, Referenzen, ggf. Berufsabschluss
- Bestätigung einer Beratungs-/Berufshaftpflicht für die eigene Beratungs- und Audit-Leistung (siehe § 7)
- Erfolgreich abgeschlossener Onboarding-Audit durch half-work
(2) Bei erfolgreicher Aufnahme erhält die Freelancer:in ein Freelancer-Cert (Verifiable Credential), das ihre Identität, Domäne und das Aufnahme-Datum kryptografisch signiert dokumentiert. Der Cert ist plattformübergreifend verifizierbar.
§ 3 Tätigkeit der Freelancer:in
(1) Konkrete Art und Umfang der Werkleistung werden je Einsatzauftrag zwischen half-work und der Freelancer:in vereinbart. Mögliche Einsatzarten sind insbesondere — aber nicht beschränkt auf:
- Companion-Bot-Projekt — Kuratierung von Domain-Wissen, Formulierung des Blueprints, Mitwirkung am Bot-Aufbau, Sign-off vor Go-Live.
- Sonstige KI-/Engineering-/Beratungs-/Design-Werkleistung — z. B. Konzeption und Implementierung von KI-Workflows, RAG-Setups, Editorial-/Marketing-Pipelines, UX-/Architektur-Beratung, Schulung; Umfang im Einsatzauftrag konkretisiert.
- Laufende Begleitung — fachliche Begleitungsleistungen je nach im Einsatzauftrag vereinbarter Begleitungs-Tiefe (von leichter Begleitung mit quartalsweisen Stichproben bis zu intensiver Begleitung mit wöchentlichen Stichproben-Audits und monatlichen Tuning-Calls).
(3) Die Freelancer:in verpflichtet sich zu Eskalations-Reaktionszeiten von max. 24 Stunden bei dringenden Fragen und max. 5 Werktagen bei regulären Audit-Anfragen.
§ 4 Vergütung
(1) Für die Mitwirkung an einer Werkleistung (§ 3) erhält die Freelancer:in einen im Einsatzauftrag festgelegten Anteil des Netto-Honorars oder einen vereinbarten Stundensatz; für die Dauer einer laufenden Begleitung erhält sie einen im Einsatzauftrag festgelegten Anteil des Netto-Retainers.
(2) Leitlinie der Aufteilung: Der fachliche Wertanteil — in der Regel der überwiegende Teil des Netto-Honorars — verbleibt bei der Freelancer:in. Der bei half-work verbleibende Anteil deckt Akquise, Projektleitung, Bot-Betrieb, Trust-Layer, Hosting und Modell-Kosten. Die konkrete Aufteilung wird je Einsatzauftrag transparent ausgewiesen.
(3) Gesondert beauftragte direkte Briefing- oder Beratungs-Termine der Freelancer:in werden mit einer Referenzrate von 50 € je 20 Minuten vergütet, soweit im Einsatzauftrag nicht abweichend vereinbart.
(4) Die Auszahlung erfolgt monatlich zum 15. des Folgemonats per Überweisung. Die Freelancer:in stellt eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (sofern umsatzsteuerpflichtig).
§ 5 Quality-Standards, Beendigung, Beschwerde
(1) Die Freelancer:in hält folgende Quality-Standards ein:
- Einhaltung der Reaktionszeiten gemäß § 3 Abs. 3
- sorgfältige, fachlich plausible Durchführung von Audits, Stichproben und Sign-offs
- Richtigkeit der gegenüber half-work hinterlegten Klarnamen-, CV- und Domänen-Angaben (Außendarstellung im Verzeichnis erfolgt nach Wahl der Freelancer:in standardmäßig pseudonym; Klarnamen werden im Match-Vorschlag direkt an Auftraggeber weitergegeben)
- Vertraulichkeit über Auftraggeber-Daten (NDA-äquivalent)
(2) Bei wiederholten Verletzungen kann half-work den Freelancer-Cert mit 30-Tage-Vorankündigung in Textform widerrufen. Die Freelancer:in erhält eine begründete Erklärung und Zugang zu einem internen Beschwerdeverfahren (beschwerde@half-work.com); half-work entscheidet binnen 14 Tagen begründet.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen (Vorsatz, vorsätzliche Falschauskunft, Vertraulichkeits-Bruch) ist eine sofortige Sperrung möglich.
§ 6 Geistiges Eigentum, Lizenz, Exit
(1) Die Freelancer:in behält das Urheberrecht an dem von ihr erstellten allgemeinen Fachmaterial — allgemeine Vorgehensmuster, wiederverwendbare Wissensbausteine und Fallbeispiele.
(2) Sie räumt half-work das Recht ein, dieses Material in den durch sie unterstützten Werkleistungen (§ 3) zu verwenden und dem jeweiligen Auftraggeber an dem für ihn erstellten Werk einschließlich seiner projektspezifischen Bestandteile (z. B. Blueprints, Konfigurationen, Code-Komponenten, Konzepte) das in den AGB für Companion-Bot-Projekte (§ 10) bzw. den jeweils anwendbaren AGB vorgesehene unbeschränkte, unwiderrufliche Nutzungsrecht einzuräumen. Der Freelancer:in ist bekannt, dass das projektspezifische Werk beim Auftraggeber verbleibt.
(3) Für allgemeines, nicht projektspezifisches Fachmaterial ist die half-work eingeräumte Lizenz einfach, weltweit, mit dem Honorar nach § 4 abgegolten und auf die Dauer dieser Vereinbarung beschränkt.
(4) Die Freelancer:in kann ihre Mitwirkung an künftigen Projekten jederzeit mit 60-Tage-Frist beenden. Laufende Einsatzaufträge werden ordnungsgemäß zu Ende geführt oder einvernehmlich auf eine Ersatz-Expert:in übergeleitet; eine Restschuld der Freelancer:in entsteht nicht. Bereits ausgelieferte Companion-Bots bleiben hiervon unberührt.
(5) half-work räumt der Freelancer:in das Recht ein, ihren Freelancer-Cert auch außerhalb des Netzwerks öffentlich zu machen (z. B. LinkedIn-Badge), solange er aktiv ist. Bei Cert-Widerruf entfernt die Freelancer:in externe Verweise binnen 14 Tagen.
§ 7 Beratungs-/Berufshaftpflicht (eigene Beratungs- und Audit-Leistung)
(1) Die Freelancer:in unterhält eine Beratungs- bzw. Berufshaftpflicht-Versicherung mit einer Mindestdeckung von 250.000 € pro Schadensfall, die ihre eigene Beratungs- und Audit-Leistung abdeckt (z. B. fehlerhafte Empfehlungen im Eskalations-Call, fehlerhafte Stichproben-Bewertung, fehlerhafte Konfigurations-Anweisung). Die Police muss die Bot-Outputs selbst nicht decken.
(2) Die Versicherungs-Bestätigung wird vor Aktivierung des Freelancer-Cert vorgelegt und jährlich erneuert.
(3) Eine Vermittlung oder Empfehlung konkreter Versicherer durch half-work findet nicht statt; etwaige Hinweise erfolgen ausschließlich abstrakt-allgemein.
§ 8 Haftung im Innenverhältnis
(1) Im Außenverhältnis tritt half-work als alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers auf. Schadenersatz-Ansprüche aus Bot-Outputs werden nach AGB für Companion-Bot-Projekte § 7 zwischen half-work und Auftraggeber abgewickelt; ggf. greift die Freistellung des Auftraggebers nach § 8 jener AGB.
(2) Im Innenverhältnis haftet die Freelancer:in ausschließlich für Schäden, die durch ihre eigene Beratungs- und Audit-Leistung entstehen — also für Pflichtverletzungen, die direkt aus ihrem persönlichen Handeln im Eskalations-, Audit-, Sign-off- oder Tuning-Kontext resultieren. Sie haftet nicht für Schäden, die durch Outputs des Bots selbst entstehen, soweit der Output nicht auf einer von ihr persönlich ausgesprochenen falschen Anweisung oder Freigabe beruht.
(3) Die Innen-Haftung der Freelancer:in ist auf den Deckungsumfang ihrer Beratungs-BHV (§ 7 Abs. 1) und auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Pflichten begrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Innen-Haftung pro Schadenfall auf das anteilige Projekt-Honorar bzw. sechs Monats-Retainer der betroffenen laufenden Begleitung begrenzt.
(4) Regress-Verzicht. Soweit half-work einen Bot-Output-Schaden gegenüber einem Auftraggeber reguliert, verzichtet half-work auf einen Regress gegen die Freelancer:in, sofern diese ihre Sorgfalts- und Quality-Pflichten aus §§ 3 und 5 nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Damit ist sichergestellt, dass die Freelancer:in nicht „durch die Hintertür" für Bot-Outputs haftet.
§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Die Freelancer:in unterzeichnet einen separaten Auftragsverarbeitungs-Sub-Vertrag (Anlage 1), wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten von Auftraggebern oder deren Endnutzer:innen einsieht.
(2) Sämtliche aus der Tätigkeit erlangten Informationen über Auftraggeber und deren Endnutzer:innen sind vertraulich zu behandeln, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können sie mit 60-Tage-Frist zum Monatsende in Textform kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (vgl. § 5 Abs. 3).
(3) Eine Kündigung lässt bereits erteilte Einsatzaufträge unberührt; diese werden nach § 6 Abs. 4 abgewickelt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
(2) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
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